Elektronischer Antrag für Stimmabgabe im Ausland ab heute verfügbar

Seit dem 11. September ist der elektronische Antrag für die Stimmabgabe im Ausland bei den vorgezogenen Parlamentswahlen am 27. Oktober bereits aktiv, berichtete die BTA.

Er kann bis zum 1. Oktober, 24.00 Uhr bulgarischer Zeit, online ausgefüllt werden.

Laut Wahlgesetz werden die Wahllokale im Ausland in unseren diplomatischen und konsularischen Vertretungen eingerichtet, wenn mindestens 40 Anträge für die Stimmabgabe im Ausland eingereicht werden.

Auf der Grundlage der insgesamt eingereichten Anträge oder der Gesamtzahl der Wähler bei früheren Wahlen, auch wenn die Zahl der für einen bestimmten Ort eingereichten Anträge weniger als 40 beträgt, wird nach dem Ermessen der Leiter unserer diplomatischen Dienste spätestens 22 Tage vor dem Wahltag ein begründeter Vorschlag für die Einrichtung von Wahllokalen an die Zentrale Wahlkommission übermittelt.

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass bulgarische Bürgerorganisationen den Leitern unserer diplomatischen Dienste bis spätestens 1. Oktober dieses Jahres Vorschläge für die Einrichtung von Wahllokalen unterbreiten können.

Die Zentrale Wahlkommission muss bis zum 5. Oktober die Anzahl der Wahllokale und die Wahlorte im  Ausland festlegen.