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Venedig-Kommission mit Empfehlungen zu den Verfassungsänderungen

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Die Venedig-Kommission unterstützt einige Vorschläge im Entwurf der Verfassungsänderung und gibt Empfehlungen zu anderen, gab das Justizministerium bekannt. Die Kommission unterstützt die Aufteilung des Obersten Justizrates in eine Staatsanwalts- und eine Richterkammer. Sie befürwortet die Einführung des Rechts auf Individualbeschwerde beim Verfassungsgericht und die Verweisung von Fällen von ordentlichen Gerichten an den Verfassungsgerichtshof. Die Kommission empfiehlt, Mechanismen zur Verhinderung von Blockaden für Situationen vorzusehen, in denen das Parlament keine 2/3-Mehrheit erreichen kann, begrüßt die Abschaffung der Vorschrift, dass nur bulgarische Staatsbürger zu Abgeordneten und Ministern gewählt werden dürfen, betont jedoch, dass dies eine politische Frage ist. Es wird bezweifelt, dass der Parlamentspräsident oder hohe Richter als geschäftsführende Ministerpräsidenten geeignet sind.



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