Die Abgeordneten haben in erster Lesung den vom Ministerrat vorgelegten Mechanismus zur Ermittlung des Generalstaatsanwalts angenommen.
Der Gesetzentwurf wurde mit 191 Ja-Stimmen, keiner Gegenstimme und 33 Stimmenthaltungen gebilligt. Er sieht die Einführung des Amtes eines Ermittlungsstaatsanwalts vor, der gegen den Generalstaatsanwalt und seine Stellvertreter ermitteln kann.
Der Ermittlungsstaatsanwalt könnte ein Strafrichter sein, der vorübergehend in dieses Amt berufen wird. Er muss mindestens 12 Jahre Erfahrung haben und mindestens 7 Jahre Erfahrung mit Strafsachen.
„Dieses Gesetz sollte in der zweiten Lesung so abgestimmt werden, wie es der Ministerrat vorgelegt hat, damit klar ist, dass es sich um den Entwurf von Justizminister Krum Sarkow handelt und er die volle Verantwortung für diesen Text trägt“, sagte Radomir Tscholakow von GERB.
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