Die Abschaffung der Fachjustiz ist keine Justizreform, sondern lässt den Verdacht auf unlautere Ziele aufkommen, die nichts mit den öffentlichen Erwartungen zu tun haben. Das teilen der Sondergerichtshof und das Berufungsgericht für Sonderstrafsachen in einer schriftlichen Erklärung an den Justizminister mit. Bezüglich der öffentlichen Diskussion über die geplanten Änderungen des Justizgesetzes und der Strafprozessordnung verweisen die Fachrichter darauf, dass die Motive und Teilbewertungen der Vorschläge auf falschen Statistiken (teils zehnfach untertriebenen) und manipulativen Interpretationen beruhen. Sie würden den Berichten im Rahmen der Europäischen Mechanismen und denen der Europäischen Kommission widersprechen. In der Erklärung wird hervorgehoben, dass die Eingriffe in die Justiz auf Unwahrheiten beruhen und inakzeptabel sind.
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