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Venedig-Kommission beurteilt vorgeschlagene Verfassungsänderungen in Bulgarien

Gianni Buquicchio, Vorsitzender der Venedig-Kommission
Foto: Archiv EPA/BGNES

Die Venedig-Kommission des Europarates äußerte sich zu den in Bulgarien geplanten Änderungen im Grundgesetz des Landes. Seitens der Venedig-Kommission wird das Bedauern geäußert, dass vordem keine breitangelegte Diskussion in der Öffentlichkeit stattgefunden habe und die Bürger nicht zureichend informiert worden seien, meldete die bulgarische Nachrichtenagentur BTA. In Bezug auf eine Verringerung der Zahl der Abgeordneten von 240 auf 120 heißt es, dass die neue Zahl frei und ohne eine vertiefte Analyse der Auswirkung auf das bulgarische politische System gewählt worden sei.

Positiv wird der Vorschlag zur Gliederung des Obersten Justizrates in zwei Kammern (oder Kollegien) und die Möglichkeit eingeschätzt, dass sich jede natürliche oder juristische Person selbständig mit einer Verfassungsbeschwerde an das Verfassungsgericht wenden kann. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Streichung von Anforderungen für die Einberufung einer Konstituierenden Volksversammlung nicht den europäischen Rechtsnormen widersprechen würde.


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