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Parlament billigt zehnjährige Verjährungsfrist für Verpflichtungen natürlicher Personen

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Die bulgarischen Abgeordneten haben in zweiter Lesung Änderungen des Obligationen- und Vertragsgesetzes gebilligt, die eine Verjährungsfrist von zehn Jahren für Verpflichtungen natürlicher Personen vorsehen. Der Vorschlag wurde von Abgeordneten der „Vereinigten Patrioten“ eingebracht, denen zufolge Bulgarien das einzige EU-Land war, das keine absolute Verjährungsfrist für die Verpflichtungen der Bürger eingeführt hatte. Den Petenten zufolge schützt die Änderung auch die Interessen der Gläubiger angesichts des langen Zeitraums, in dem sie den Einzug ihrer Forderungen organisieren können.

Die Bulgarische Wirtschaftskammer (BSK) hat sich entschieden gegen die Einführung einer Verjährungsfrist ausgesprochen. Ihr zufolge greift der Staat in die privatrechtlichen Beziehungen zwischen gleichberechtigten Subjekten ein, für die die abgeschlossenen Verträge rechtskräftig sind und priorisiert die Interessen einer Unternehmensgruppe auf Kosten einer anderen.



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