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EU-Gerichtshof bekräftigt Beschlagnahme illegalen Eigentums in Bulgarien

Gerichtshof der Europäischen Union
Foto: EPA/BGNES

Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass die Besitztümer des Bankiers Zwetan Wassilew rechtmäßig beschlagnahmt wurden. Die Magistraten in Luxemburg haben die Entscheidung der Bulgarischen Antikorruptionskommission gebilligt, dass Verfahren zur zivilrechtlichen Einziehung von kriminellen Vermögenswerten unabhängig von aktuellen Strafsachen sind. Die Richterin Katerina Entscheva aus Sofia, die sich mit einer Klage gegen den nach Serbien geflüchteten Bankier Wassilew in Höhe von über 1,1 Milliarden Euro befasst, hatte sich 2018 unverhofft an die EU-Richter mit der Frage gewandt, ob die Maßnahmen der Bulgarischen Antikorruptionskommission legal seien. In Erwartung der Reaktion aus Luxemburg wurden Dutzende Gerichtsverfahren eingefroren.



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