Das Verfassungsgericht hat auf Antrag von 48 Abgeordneten von den Parteien „Wasraschdane“ und die Partei „Es gibt ein solches Volk“ (ITN) ein Verfahren zu den angenommenen Änderungen des Grundgesetzes eingeleitet.
Die Abgeordneten greifen alle neu verabschiedeten Texte an. Nach Angaben von Kostadin Kostadinow, dem Vorsitzenden von „Wasraschdane“, sind der Klage 40 Seiten mit Argumenten beigefügt.
Auch Staatschef Rumen Radew hat ebenfalls beim Verfassungsgericht Berufung gegen die Verfassungsänderungen eingelegt. Als Motiv dafür nennt er unter anderen die Einschränkung der Befugnisse des Präsidenten in Bezug auf geschäftsführende Regierungen und die Möglichkeit für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft, Abgeordnete und Minister zu werden.
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