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Verfassungsgericht erklärt Beschränkung für Maschinenwahl im Ausland für gesetzwidrig

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Das Verfassungsgericht hat zwei Texte des Wahlgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Beide betreffen die Stimmabgabe mit Hilfe von Maschinen. Der eine führt eine Beschränkung für die Stimmabgabe mit Hilfe von Maschinen in Wahllokalen außerhalb des Landes ein. Dem aufgehobenen Text zufolge kann die Stimmabgabe mit Hilfe von Wahlmaschinen nicht in Wahllokalen stattfinden, in denen es keine der bulgarischen Sprache mächtige technische Person gibt, die die Maschine wartet. Den Verfassungsrichtern zufolge ist es möglich, überall dort mit Maschinen zu wählen, wo es keine technische Person gibt, die Bulgarisch spricht, berichtet BNT. Der zweite Text betrifft die Einschränkung, dass der Quellcode nur den Parteien und Koalitionen zur Verfügung gestellt werden darf, die bei den letzten Parlamentswahlen mehr als 4 % der Stimmen erhalten haben. Nach Ansicht des Verfassungsgerichts müssen alle Parteien und Koalitionen, die an den letzten Parlamentswahlen teilgenommen haben, Zugang zum Quellcode und zu den Maschinendokumenten haben.



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