Der Oberste Justizrat steht den meisten der vorgeschlagenen Verfassungsänderungen kritisch gegenüber. Das erklärte Justizminister Atanas Slawow gegenüber Journalisten nach der Sitzung des Obersten Justizrats.
Justizminister Slawow werde den Entwurf am Freitag der Venedig-Kommission vorlegen, der dann vom Parlament geprüft werde.
„Ich werde mich für die Aufteilung des Obersten Justizrates in zwei Räte einsetzen“, sagte Slawow.
Der Oberste Justizrat hat Vorbehalte gegen die vorgeschlagene Einschränkung der Befugnisse des Generalstaatsanwalts sowie gegen die kürzeren Amtszeiten der Präsidenten der Obersten Gerichte und des Generalstaatsanwalts. Er ist auch gegen die Aufteilung des Obersten Justizrates in zwei Räte.
„Es gibt keine Motive für diese Entscheidung. Eine gewöhnliche Volksversammlung kann diese Änderungen nicht vornehmen“, erklärte Bojan Magdalintschew, der den Obersten Justizrat vertritt.
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