Das Plenum des Obersten Justizrates hat den zweiten Antrag auf vorzeitige Entlassung des Generalstaatsanwalts Iwan Geschew einstimmig angenommen.
Beide Anträge wurden von Mitgliedern des staatsanwaltschaftlichen Kollegiums des Rates gestellt.
Der erste Antrag, der am 25. Mai angenommen wurde, bezog sich auf grobes Fehlverhalten und schwere Amtspflichtverletzung, während der zweite Antrag wegen Schädigung des Ansehens der Judikative gestellt wurde.
Später wandte sich Iwan Geschew an das Verfassungsgericht wegen den Änderungen des Justizgesetzes, mit denen ein Mechanismus zur Untersuchung des Generalstaatsanwalts eingeführt wird.
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