Das Plenum des Obersten Justizrates hat den zweiten Antrag auf vorzeitige Entlassung des Generalstaatsanwalts Iwan Geschew einstimmig angenommen.
Beide Anträge wurden von Mitgliedern des staatsanwaltschaftlichen Kollegiums des Rates gestellt.
Der erste Antrag, der am 25. Mai angenommen wurde, bezog sich auf grobes Fehlverhalten und schwere Amtspflichtverletzung, während der zweite Antrag wegen Schädigung des Ansehens der Judikative gestellt wurde.
Später wandte sich Iwan Geschew an das Verfassungsgericht wegen den Änderungen des Justizgesetzes, mit denen ein Mechanismus zur Untersuchung des Generalstaatsanwalts eingeführt wird.
Heute um 24.00 Uhr endet offiziell der Wahlkampf für die Parlamentswahlen, die am Sonntag, den 27. Oktober, stattfinden werden. Der Samstag ist der Bedenktag. Bis zum 23. Oktober haben 21 von 28 Parteien und Koalitionen Verträge für die..
Anwälte in Sofia, Burgas, Russe und anderen Städten haben gegen das ihrer Meinung nach unrechtmäßige Verfahren zur Wahl des Generalstaatsanwalts protestiert. Sie bestehen darauf, dass das Verfahren eingestellt wird und ein neuer Oberster Justizrat..
Mehr als zwei Drittel der Bulgaren (71 Prozent), die an einer Umfrage der „Exacta Research Group“ teilgenommen haben, glauben nicht, dass es in unserem Land nach den Wahlen am 27. Oktober eine gute und stabile Regierung geben wird. Die..