Zusätzliche mobile Wahllokale für Wähler, die mit Covid-19 infiziert sind, sowie für Kontaktpersonen werden in den kommenden Wahlen nicht zur Verfügung stehen, da im Land kein epidemiologischer Notstand ausgerufen worden ist, entschied die Zentrale Wahlkommission.
Infizierte oder Kontaktpersonen, die zum 2. Oktober unter Quarantäne stehen, können am Wohnort mittels mobilen Urnen wählen, die für Menschen mit dauerhaften Behinderungen zur Verfügung gestellt werden. Personen, die an Covid-19 erkrankt sind oder sich in Quarantäne befinden, werden erst wählen, nachdem die behinderten Bürger ihre Stimme abgegeben haben. Über die Einrichtung mobiler Urnen entscheidet die jeweilige Gemeindeverwaltung entsprechend den eingereichten Anträgen.
Der Ministerrat hat den Entwurf eines Spendenabkommens zwischen der Weltgesundheitsorganisation WHO und Bulgarien über einen freiwilligen Beitrag in Höhe von 100.000 Euro zur Unterstützung der Aktivitäten der Organisation im Gazastreifen genehmigt...
Winde von bis zu 120 km/h haben in der größten nordwestlichen Stadt Wraza Schäden angerichtet. Es gingen Dutzende Meldungen über auf Autos und die Fahrbahn umgestürzte Äste und Bäume, über beschädigte Einrichtungen und Stromleitungen ein. In..
Der italienische Starkoch Daniele Priori wird heute um 10.00 Uhr zusammen mit zehn jungen Menschen mit geistiger Behinderung im Tageszentrum der Stiftung Maria's World ein italienisches Mittagessen kochen. Priori und die jungen Leute werden die..