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Maskenpflicht teilweise aufgehoben

Foto: БГНЕС

Ab Donnerstag, den 11. August, muss eine Schutzmaske gegen Covid-19 nur noch beim Besuch von medizinischen Einrichtungen, Apotheken, Optikern und Sozialdiensten getragen werden. In öffentlichen Verkehrsmitteln und Innenräumen von Haltestellen/Bahnhöfen ist ebenfalls eine Schutzmaske zu tragen. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder bis 6 Jahre. Die Verordnung des Gesundheitsministers Assen Medzhidiew gilt bis einschließlich 18. August.



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