Das Verfassungsgericht lehnte den Antrag des Generalstaatsanwalts Iwan Geschew einstimmig ab und setzte nicht die Forderung außer Kraft, dass der Generalstaatsanwalt mindestens aller drei Monate vom Rechtsausschuss des Parlaments angehört werden muss. Auch die Möglichkeit, dass das Parlament Empfehlungen zu den Berichten des Generalstaatsanwalts erteilen kann, wurde belassen.
Iwan Geschew hatte zwei Textstellen im Regelwerk über die Organisation und Tätigkeit des Parlaments angefochten, die seiner Ansicht nach die Befugnisse des Parlaments in Bezug auf eine Kontrolle des Gesetzgebers über die Justiz unrechtmäßig erweitern würden.Nach den vorgezogenen Parlamentswahlen am 27. Oktober hat die Zentrale Wahlkommission (ZIK) nach der Bearbeitung von 100 Prozent der Wahlprotokolle eine Zwischenbilanz veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass acht politische Formationen in das..
Am 29. und 30. Oktober veranstaltet das Institut für Agrarökonomie eine internationale wissenschaftliche Konferenz zum Thema „Nachhaltige Landwirtschaft und ländliche Gebiete im Kontext des Klimawandels“. Schwerpunkte des Forums im Sofia Expo..
Im Rahmen einer speziellen Zeremonie werden heute unseren Geigenvirtuosen Swetlin Russew und Lija Petrowa eine Stradivari-Geige aus dem Jahr 1716 und eine Guarneri-del-Gesù-Geige aus dem Jahr 1733 aus dem Besitz des bulgarischen Staates überreicht...