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Unklarheiten über sanktioniertes Geld der russischen Botschaft in Sofia

Die Europäische Kommission hat gegenüber dem Bulgarischen Nationalen Rundfunk erklärt, dass sie von bestehenden EU-Regeln keine Teilaufhebungen vornehme, was in den Zuständigkeitsbereich der nationalen Behörden falle. Die Stellungnahme erfolgte in Antwort auf eine Anfrage von Medien, ob in der Europäischen Kommission ein Antrag über eine Ausnahmeregelung in Bezug auf die Überweisung von Geldern an die russische Botschaft in Sofia gestellt worden sei. Nach Angaben des scheidenden stellvertretenden Ministerpräsidenten und Finanzministers Assen Wassilew seien die Konten der russischen Botschaft gesperrt, weil sie unter die Sanktionen gegen Russland fallen würden. Wassilew behauptete, dass die russische Botschaft eine Ausnahmeregelung beantragt habe, weil sie 890.000 Dollar für Gehälter benötige, und darüber Konsultationen in der Europäischen Kommission laufen würden. Die Europäische Kommission stellte klar, dass sie im Zusammenhang mit der Anwendung der Sanktionen mit allen Mitgliedsländern in Kontakt stehe, diese aber nicht im Detail besprechen würde.




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