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Posten des Sonderstaatsanwalts ist verfassungswidrig

Die Figur eines Staatsanwalts, der gegen den Generalstaatsanwalt ermitteln soll, ist verfassungswidrig. So lautet die Stellungnahme des Bulgarischen Helsinki-Komitees zu einem im Verfassungsgericht eingereichten Fall über Änderungen des Justizgesetzes und der Strafprozessordnung, die der Verfassung widersprechen. Die neuen Texte wurden im letzten Parlaments von GERB und den Vereinigten Patrioten verabschiedet, wonach sich Präsident Rumen Radew an das Verfassungsgericht gewandt hat. Damit eine Kontrolle des Generalstaatsanwalts überhaupt möglich ist, müssen seine Befugnisse begrenzt sein, so die Menschenrechtsorganisation. Dies könne jedoch nicht mit Hilfe einer verfassungswidrigen Rechtsfigur geschehen.



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