Die Zentrale Wahlkommission gab die Regeln zur Zusammenstellung der Wählerlisten für die Parlamentswahlen am 4. April bekannt. Die Listen der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sollen von den Bürgermeistern und Gemeindeverwaltung am jeweiligen Wohnort der Wähler angefertigt werden. Bürger, die nicht am Ort ihrer Meldeadresse, sondern an dem ihres festen Wohnsitzes wählen gehen wollen, müssen das bis zum 20. März beantragen. In die Wählerlisten müssen alle Bürger eingetragen werden, die älter als 18 Jahre sind und gegen die kein Wahlverbot in Kraft ist oder eine Haftstrafe absitzen.
Der heutige achte Versuch der Abgeordneten, einen Parlamentspräsidenten, ist erneut missglückt. Anfangs gab es einen Hoffnungsschimmer, dass sie dieses Mal einen Konsens finden, doch dieser ist schnell verglimmt. Vor der Sitzung zog die..
Vom 1. Dezember 2024 bis Ende Februar 2025 müssen Autofahrer, die mit ihren alten Autos durch das Zentrum von Sofia fahren, mit einem Bußgeld von 25 bis 100 Euro rechnen. Die Strafen für juristische Personen sind mit 500 bis 1.000 Euro zehnmal höher...
Die GERB-SDS hat ihre Nominierung für den Posten des Parlamentspräsidenten zurückgezogen Somit standen heute drei Kandidaten zur Auswahl:„Wasraschdane“ hat erneut Petar Petrow nominiert, die Partei „Es gibt ein solches Volk“ (ITN)- Silwi..
„Nach der heutigen Wahl eines Parlamentspräsidenten hat die Partei „Wir setzen die Veränderung fort“ die Rücktritte von Daniel Lorer und Jawor..
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Der Erdgaspreis steigt im Dezember um fast 11 Prozent, d.h. auf bis zu 76 Lewa pro Megawattstunde, ohne Steuern und Abgaben. Dies erklärten Vertreter..