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Abstimmung über Sonderstaatsanwalt

Foto: BGNES

Der Rechtsausschuss im Parlament will heute über den Vorschlag zur Änderung der Strafprozessordnung und die Schaffung eines Sonderstaatsanwalts abstimmen, der das Recht hat, gegen den Generalstaatsanwalt zu ermitteln. Der Regierungsentwurf wurde auf Ersuchen der Venedig-Kommission dem Europarat vorgelegt, der die Einhaltung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie überwacht.
Die Staatsanwaltschaft äußerte sich zu den Änderungen im Parlament völlig negativ. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft haben das Gesetz und die Verfassung bereits einen Mechanismus zur Untersuchung des Generalstaatsanwalts im Falle von Beweisen für sein Verbrechen vorgesehen. Das wurde auch durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 23. Juli 2020 bestätigt, berichtet die BTA.



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