Das BSP hat eine Klage in das Verfassungsgericht eingebracht. Grund dafür ist die Teilnahme von unter Quarantäne gestellten Abgeordneten an den Parlamentssitzungen. Mitglieder der Parlamentsfraktion „BSP für Bulgarien“ fordern, dass das Gericht die vom Parlament verabschiedeten Regeln für die Teilnahme an Sitzungen von Abgeordneten, die wegen Coronavirus unter Quarantäne gestellt wurden, für verfassungswidrig erklärt. Dies erklärte während eines Briefings im Parlament der Abgeordnete Jawor Boschankow. „Dieser Akt der Regierenden stuft die Rolle der Abgeordneten auf eine Formalität herab. Die Praxis zeigt, dass „virtuelle“ Abgeordnete nicht an den Debatten teilnehmen, sondern nur das notwendige Quorum sicherstellen. Darüber hinaus gilt die virtuelle Beteiligung nur für Abgeordnete, die an Covid-19 erkrankt sind. Wenn ein Kollege an einer anderen Krankheit leidet, hat er nicht die gleichen Rechte“, kommentierte Boschankow.
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Das erste Misstrauensvotum gegen das Kabinett von Rossen Scheljaskow ist erwartungsgemäß fehlgeschlagen. 150 Abgeordnete lehnten das Misstrauensvotum ab, das von den Parlamentsfraktion der Parteien „Wasraschdane“, METSCH und „Welitschie“..
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