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Verfassungsgericht entscheidet gegen Abschnitte des Gesetzes über die Sozialdienstleistungen

Denitza Satschewa
Foto: BGNES

Das Verfassungsgericht erklärte einige Abschnitte des Gesetzes über die Sozialdienstleistungen für gesetzeswidrig. Abgelehnt wurden auch drei Paragraphen, die den Erbringern sozialer Dienstleistungen aus NGOs breite Rechte einräumen, die Empfänger sozialer Dienstleistungen zu Hause zu besuchen und persönliche Informationen über sie zu erhalten. Verworfen wird ferner die Einschränkung der Rechte der Eltern bei der Nutzung sozialer Dienstleistungen seitens minderjähriger Personen. 54 Abgeordnete der Linke hatten 45 Verordnungen des Gesetzes sowie die Übertragung von einem Teil der sozialen Dienstleistungen auf private Organisationen angefochten. „Die Entscheidungen des Verfassungsgerichts werden nicht kommentiert, sondern umgesetzt“, sagte lakonisch Arbeits- und Sozialministerin Denitza Satschewa.



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