Am 14. Juli nahmen die griechischen Behörden wieder ihr System für elektronische Erklärungen für Touristen in Betrieb, die in das Land einreisen möchten. Ab dem 15. Juli muss bei einer Einreise neben dieser Erklärung auch ein negativer Corona-Test beigelegt werden. Die Echtheit des Tests, der in englischer Sprache verlangt wird, soll nachgeprüft werden. Im Fall eines Betrugsversuchs gilt die europäische Gesetzgebung, mit der die Fälschung öffentlicher Zertifikate geahndet wird, erklären Juristen. Trotz eines negativen Testergebnissen sind die griechischen Behörden befugt, Einreisende zusätzlich zu testen. Wer getestet wird hängt vom Aufenthaltsort der Einreisenden in den letzten Wochen ab.
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Anwälte in Sofia, Burgas, Russe und anderen Städten haben gegen das ihrer Meinung nach unrechtmäßige Verfahren zur Wahl des Generalstaatsanwalts protestiert. Sie bestehen darauf, dass das Verfahren eingestellt wird und ein neuer Oberster Justizrat..
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