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Novellen zum Wahlgesetz

Die Zentralen Wahlkommission soll von 20 auf 15 Mitglieder reduziert werden , wurde vom Parlamentarischen Rechtsausschuss in zweiter Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Änderung des Wahlgesetzes beschlossen. Die Mitglieder werden per Dekret des..

27.04.21 18:12 |
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