Premier fordert Parlament auf, Namensstatus der Bulgarischen Orthodoxen Kirche gesetzlich zu regeln
Die Position der Regierung ist konstant. Die Bulgarische Orthodoxe Kirche ist eine einzige und unteilbar, ihre Einheit ist für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung.
Unter Berücksichtigung der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und der Gewaltenteilung liege die Entscheidung über die Frage der beiden eingetragenen orthodoxen Kirchen in der Zuständigkeit des Parlaments. Das sagte der geschäftsführende Premierminister Dimitar Glawtschew im Parlament.
Er erinnerte an den Beschluss des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dass Bulgarien durch die Verweigerung der Registrierung der Bulgarisch-orthodoxen Kirche alten Stils gegen die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit verstoße, die in der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten geregelt seien.
Aus diesem Grund forderte Premierminister Glawtschew das Parlament auf, die Frage um den Schutz des Namens der Bulgarischen Orthodoxen Kirche auf gesetzgeberischem Wege zu regeln.