Sendung auf Deutsch
Textgröße
Bulgarischer Nationaler Rundfunk © 2025 Alle Rechte vorbehalten

Premier fordert Parlament auf, Namensstatus der Bulgarischen Orthodoxen Kirche gesetzlich zu regeln

Dimitar Glawtschew
Foto: BTA

Die Position der Regierung ist konstant. Die Bulgarische Orthodoxe Kirche ist eine einzige und unteilbar, ihre Einheit ist für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung. 

Unter Berücksichtigung der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und der Gewaltenteilung liege die Entscheidung über die Frage der beiden eingetragenen orthodoxen Kirchen in der Zuständigkeit des Parlaments. Das sagte der geschäftsführende Premierminister Dimitar Glawtschew im Parlament.

Er erinnerte an den Beschluss des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dass Bulgarien durch die Verweigerung der Registrierung der Bulgarisch-orthodoxen Kirche alten Stils gegen die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit verstoße, die in der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten geregelt seien.

Aus diesem Grund forderte Premierminister Glawtschew das Parlament auf, die Frage um den Schutz des Namens der Bulgarischen Orthodoxen Kirche auf gesetzgeberischem Wege zu regeln.




Последвайте ни и в Google News Showcase, за да научите най-важното от деня!

mehr aus dieser Rubrik…

Bulgarien und Osttimor besprechen künftige Zusammenarbeit

Der Präsident der Demokratischen Republik Osttimor, José Ramos-Horta, weilt zu einem Arbeitsbesuch in Bulgarien. Das ist der erste bilaterale Besuch seit der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Bulgarien und Osttimor im Jahr 2003...

veröffentlicht am 22.04.25 um 17:07

„Rette Sofia“ verlässt die Koalition für die Verwaltung von Sofia

Der Vorsitzende von „Rette Sofia“, Boris Bonew, gab bei einem Briefing bekannt, dass die regionale politische Partei dem Bürgermeister der Hauptstadt Wassil Tersiew das Vertrauen entzogen hat. Sie verlässt auch die Koalition mit „Wir setzen die..

veröffentlicht am 22.04.25 um 15:15
Plamen Dimitrow

62 Prozent der Beschäftigten in Bulgarien mit Lohn unter Existenzminimum

1.521 Lewa (747 Euro) ist das monatliche Nettoeinkommen, das für das Leben eines allein lebenden Erwerbstätigen in unserem Land erforderlich ist. Die Lebenshaltungskosten für eine dreiköpfige Familie betragen 2.738 Lewa. Das für den..

veröffentlicht am 22.04.25 um 13:17