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Wahl eines Parlamentspräsidenten zum sechsten Mal gescheitert

Foto: BTA

Die bulgarischen Abgeordneten haben in der Praxis bewiesen, dass man kein anderes Ergebnis erwarten kann, wenn man immer wieder das Gleiche tut. Heute versammelten sie sich im Plenarsaal zu einem sechsten Versuch, einen Parlamentspräsidenten zu wählen, der sich erneut als erfolglos erwies.


Vier Kandidaten standen erneut zur Wahl: Natalia Kisselowa von der BSP-Vereinigte Linke, Petar Petrow von „Wasraschdane“, Raja Nasarjan von GERB und Silwi Kirilow von ITN.

Zur Stichwahl standen erneut Silwi Kirilow von der Partei „Es gibt ein solches Volk“ (ITN) und Raja Nasarjan - GERB-SDS, aber keiner von ihnen erreichte erneut die erforderliche Mehrheit.

Die DB-Abgeordneten nahmen nicht an der Abstimmung teil.

„Unser Teil der Fraktion (die DB ist Teil der PP-DB-Koalition, die bei den Wahlen den zweiten Platz belegte) wird nicht teilnehmen“, sagte Boschidar Boschanow und betonte, dass sie nur 18 Stimmen haben, von denen diese Wahl nicht wirklich abhängt.

Boschidar Boschanow

Der nächste siebte Versuch, einen Parlamentspräsidenten zu wählen, findet am Donnerstag, den 28. November, statt.

Wir erleben de facto die längste erste Sitzung in der Geschichte des bulgarischen Parlamentarismus, die sich seit dem 11. November hinzieht.

Das blockiert die Arbeit des Parlaments und die Möglichkeit des Präsidenten, der GERB-SDS, die als erste politische Kraft aus den vorgezogenen Parlamentswahlen am 27. Oktober hervorging, das erste Sondierungsmandat zur Regierungsbildung zu erteilen.

In der Verfassung heißt es: „Der Präsident beauftragt nach Konsultationen mit den Parlamentsfraktionen einen Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten, der von der größten Fraktion vorgeschlagen wird.“

Auf diese Weise wird das erste Sondierungsmandat zur Aufstellung einer Regierung erteilt.

Die Parlamentsfraktionen, mit denen sich der Präsident zu beraten hat, sind jedoch noch nicht offiziell bekannt gegeben worden, da sie zuerst vom Parlamentspräsidenten verlesen werden müssen.


Am 26. November hat das Verfassungsgericht alle fünf Anträge der politischen Formationen PP-DB, „Wasraschdane“, ITN, BSP und „Welitschie“ auf teilweise oder vollständige Annullierung der Wahlen zur 51. Volksversammlung zugelassen. Sie wurden zu einem einzigen Fall zusammengefasst.

In 1.777 Wahllokalen müssen die maschinell und auf Papier abgegebenen Stimmen nachgezählt und in weiteren 442 Wahllokalen die Aufzeichnungen überprüft werden, damit festgestellt wird, ob die Zahl der ungültigen Stimmzettel mit der tatsächlichen Zahl der abgegebenen Stimmen übereinstimmt.

Die Überprüfung soll bis zum 10. Januar 2025 abgeschlossen sein.

Übersetzung: Rossiza Radulowa


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