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Verfahren zur Wahl eines neuen Generalstaatsanwalts offiziell eingeleitet

Foto: BTA

Auf seiner heutigen Sitzung hat der Oberste Justizrat offiziell das Verfahren zur Wahl eines neuen Generalstaatsanwalts wieder aufgenommen.

Die Wahl ist für den 16. Januar 2025 angesetzt. Die Kandidaten haben bis zum 24. Oktober 2024 Zeit, ihre Konzepte einzureichen.

Die Kandidaten müssen mindestens 12 Jahre Erfahrung haben, die Fähigkeit besitzen, einen hohen ethischen Standard aufrechtzuerhalten und durchzusetzen, und über hohe berufliche Kompetenz verfügen.
Ende August forderte die Koalition „Wir setzen die Veränderung fort-Demokratisches Bulgarien“ (PP-DB) den derzeitigen Obersten Justizrat auf, keinen neuen Generalstaatsanwalt zu wählen, da seine Amtszeit abgelaufen ist.

Der Ko-Vorsitzende der DPS, Deljan Peewski, forderte seinerseits den Obersten Justizrat in seiner jetzigen Zusammensetzung auf, einen neuen Generalstaatsanwalt zu wählen.

Im Jahr 2023 wurde Iwan Geschew, dem das Vertrauen entzogen wurde, von Borislaw Sarafow als Interimsgeneralstaatsanwalt abgelöst.



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