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Wir können ab 2025 ohne Vertragsstrafen auf Mobilfunkdienste verzichten

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Wenn der Mobilfunkbetreiber eine Indexierung an die Inflation ankündigt, haben wir das Recht, die Mobilfunkdienste zu kündigen, ohne Strafgebühren zahlen zu müssen, berichtete BNT.

Stoil Alipiew, Vorsitzender der Verbraucherschutzkommission, sagte gegenüber BNT, dass nach den Treffen zwischen der Verbraucherschutzkommission und den Telekommunikationsunternehmen eine Vereinbarung unterzeichnet wurde, die die Möglichkeiten der Kündigung von Verträgen ohne Vertragsstrafen regelt.

Demnach können die Verbraucher ab 2025 im Falle einer Indexierung innerhalb von 30 Tagen den mit dem Mobilfunkbetreiber abgeschlossenen Vertrag ohne jegliche Bedingungen und ohne Zahlung von Strafen kündigen.




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