Zur Europawahl am 9. Juni werden nur Bürger zugelassen, die seit drei Monaten in der Republik Bulgarien oder in einem anderen EU-Land leben, teilte die Zentrale Wahlkommission ZIK mit.
Das bedeutet, dass bulgarische Bürger einen ständigen und aktuellen Wohnsitz in Bulgarien oder in einem anderen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben müssen.
Bürger eines anderen EU-Lands können in Bulgarien wählen, wenn sie einen Wohnsitz auf dem Gebiet Bulgariens oder eines anderen EU-Mitgliedstaates haben.
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