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ZWK: Das Gericht wird entscheiden, ob bei der Stichwahl Wahlmaschinen eingesetzt werden

Rossiza Matewa
Foto: BTA

Neun Klagen gibt es gegen den Beschluss der Zentralen Wahlkommission (ZWK), die Möglichkeit der Abstimmung mit Wahlmaschinen außer Kraft zu setzen. Es wird erwartet, dass das Oberste Verwaltungsgericht am Montag, den 30. Oktober, diesbezüglich ein Urteil fällt. Sollte das Oberste Verwaltungsgericht den Beschluss der ZWK außer Kraft setzen, wird es möglich sein, bei der Stichwahl mit Wahlmaschinen zu stimmen, erklärte die Sprecherin der ZWK Rossiza Matewa. „Ich bin ein entschiedener Befürworter der maschinellen Abstimmung. Die Entscheidung, die wir am Freitag getroffen haben, war angesichts der Informationen, die wir erhalten haben, die einzig richtige. Ich weiß, dass es unter allen Umständen Kritik an der Entscheidung über die Wahlmaschinen geben wird“, erklärte Matewa.



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