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Zweite Berufung gegen Wahl von Borislaw Sarafow zum amtierenden Chefankläger

Justizminister Atanas Slawow
Foto: BGNES

Justizminister Atanas Slawow wird gegen die Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts über die Wahl von Borislaw Sarafow zum amtierenden Generalstaatsanwalt zum zweiten Mal eine Berufung einlegen. Gegenüber bTV erklärte Slawow, dass dies im Rahmen einer Privatklage vor einem fünfköpfigen Gremium des Obersten Verwaltungsgerichts geschehen werde. Der Minister forderte das Staatsanwaltskollegium des Obersten Justizrates auf, das Verfahren zur Ernennung eines Sonderstaatsanwalts abzuschließen, der Signale über Missbräuche gegen Borislaw Sarafow untersuchen soll.

Slawow fügte hinzu, dass die Vorschläge für Verfassungsänderungen bis zum 31. Juli dem Parlament vorgelegt werden. Er kommentierte, dass zu den wichtigsten Texten die Änderungen in den Befugnissen des Generalstaatsanwalts, die Aufteilung des Obersten Justizrates, die Änderungen in den Funktionen der Übergangsregierungen und die Änderung des Nationalfeiertags vom 3. März auf den 24. Mai gehören.




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