Das Parlament hat in erster Lesung Änderungen am Ausländergesetz gebilligt. Mit ihnen werden Maßnahmen zur Umsetzung der europäischen Vorschriften über die Nutzung des Schengener Informationssystems für die Rückführung von illegal aufhältigen Bürgern aus Drittstaaten eingeführt.
Der Schwerpunkt liegt auf Meldungen über vermisste und schutzbedürftige Personen, die an der Reise gehindert werden müssen, um ihren Schutz zu gewährleisten oder um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden.
Zusätzlich zu den bestehenden restriktiven Maßnahmen wird die Verhängung einer administrativen Zweckmaßnahme „Ausreiseverbot“ eingeführt, wenn die Gefahr besteht, dass Personen Opfer von Menschenhandel werden.
Es ist ein beschleunigtes Verfahren für die Berufung gegen die Verweigerung einer Reisegenehmigung vorgesehen.
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