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Nationaler Ermittlungsdienst wird zur unabhängigen Einrichtung

Bojko Raschow (links)
Foto: BTA

Der Nationale Ermittlungsdienst wurde mit den in zweiter Lesung angenommenen Änderungen des Justizgesetzes aus der Staatsanwaltschaft herausgelöst und in eine unabhängige Struktur überführt. 
Von nun an wird das Amt von einem Direktor geleitet, während es bisher vom Generalstaatsanwalt geleitet wurde - entweder direkt oder über den Direktor, der auch stellvertretender Generalstaatsanwalt für Ermittlungen ist. 
Die Zusammenlegung des Ermittlungsdienstes mit der Staatsanwaltschaft fand 2009 statt, hat sich aber im Laufe der Jahre als Fehlentscheidung erwiesen, erinnerte Bojko Raschkow von der PP-DB.


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