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Härtere Strafen für Mobilfunkanbieter angekündigt

Foto: BGNES

Der Ministerrat habe Änderungen am Gesetz über die elektronischen Nachrichten verabschiedet, die Mobilfunkbetreiber dazu verpflichten, keine Pauschalgebühren für den Notrufdienst im Roaming zu erheben, informiert das BNT. Bei Nichteinhaltung der Anordnung soll die Geldstrafe zwischen 200.000 bis eine Mio. Euro betragen. Für den Fall, dass Roamingkunden vom Betreiber nicht ausreichend über die Modalitäten für den Zugang zu Notdiensten im von ihnen besuchten EU-Land informiert werden, beträgt die Strafe für den Mobilfunkanbieter 5.000 bis 50.000 Euro. Die Änderungen betreffen auch die Einführung des BG-ALERT-Systems zur Warnung der Bevölkerung vor Notsituationen und Katastrophen.



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