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Gericht hält Militärhilfe für die Ukraine nicht für verfassungswidrig

Foto: http://www.constcourt.bg/

Das Verfassungsgericht hat den Antrag von 50 Abgeordneten der 48. Volksversammlung abgelehnt, die beiden Beschlüsse der Volksversammlung über die Gewährung militärischer und militärtechnischer Unterstützung für die Ukraine vom November und Dezember 2022 für verfassungswidrig zu erklären und hat das Verfahren in dieser Sache eingestellt.


Die Entscheidung wurde mit neun Ja-Stimmen und einer Gegenstimme angenommen.




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