Das Verwaltungsgericht Sofia hat die Entscheidung der Zentralen Wahlkommission aufgehoben, wonach die Abstimmungsergebnisse mit Papierwahlzettel und Maschinenwahl in den Wahlprotokollen summiert werden sollen. Das Gericht war zu dieser Frage von der Koalition der Linke und der Koalition „Wir setzen die Veränderung fort - Demokratisches Bulgarien“ angerufen worden. Nach Ansicht der Richter widerspricht die Entscheidung der Zentralen Wahlkommission dem Wahlgesetz, weil „es die Transparenz des Wahlverfahrens nicht garantiert und keine wirkliche Kontrolle des Wahlverfahrens ermöglicht - weder durch die Bürger noch durch das Gericht“.
Die Zentrale Wahlkommission muss im Verlauf der kommenden drei Tage entscheiden, ob sie gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Berufung einlegt, oder nicht.
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