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Parteien dürfen bis 1,5 Mio. Euro für Wahlkampagne ausgeben

Foto: BGNES

Der Wahlkampf für die Parlamentswahlen am 2. April muss mit Eigenmitteln der Parteien, der an den Koalitionen beteiligten Parteien und der Mitglieder der Initiativausschüsse, der eingetragenen Kandidaten sowie Spenden von Privatpersonen finanziert werden, hat die Zentrale Wahlkommission heute entschieden. Die Gesamtfinanzierung des Wahlkampfes der Parteien und Koalitionen darf 1,5 Millionen Euro und der Initiativkomitees 100.000 Euro nicht überschreiten. Die Wahlkampagne darf nicht durch anonyme Spenden, mit Geldern juristischer Personen, ausländischer Einzelpersonen, religiöser Institutionen und mit Geldern ausländischer Regierungen oder ausländischer Staatsunternehmen, ausländischer Handelsunternehmen oder ausländischer Organisationen finanziert werden.



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