Der Ministerrat hat beschlossen, die Gültigkeit seines Beschlusses vom 10. März 2022 über die Gewährung des vorübergehenden Schutzes für Geflüchtete aus der Ukraine um ein Jahr bis zum 4. März 2024 zu verlängern.
Das geschieht im Einklang mit dem Beschluss der Europäischen Kommission zur Verlängerung der Gültigkeit der Richtlinie über den vorübergehenden Schutz.
In diesem Zusammenhang ist eine Neuregistrierung von aus der Ukraine vertriebenen Personen erforderlich, die Anfang Februar 2023 beginnt und bis zum 31. März 2023 andauert.
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