Heute wird die BSP das nicht erfüllte dritte und letzte Mandat zur Aufstellung einer Regierung im Rahmen der 48. Volksversammlung zurückgeben.
Der Beschluss wurde auf einer gemeinsamen Sitzung der Parlamentsfraktion und des Parteivorstands der BSP gefasst, nachdem deutlich wurde, dass die Linke nicht die notwendige Unterstützung durch die anderen Parlamentsparteien erhält.
Gemäß der Verfassung muss der Präsident nach der Rückgabe des dritten Mandats das Parlament auflösen und vorgezogene Parlamentswahlen ansetzen. Die Wahlen zu einer neuen Volksversammlung müssen innerhalb von zwei Monaten nach Beendigung der Befugnisse der vorangegangenen Volksversammlung abgehalten werden.
Das Verfassungsgericht hat alle fünf Anträge der politischen Formationen PP-DB, „Wasraschdane“, ITN, BSP und „Welitschie“ auf teilweise oder vollständige Annullierung der Wahlen zur 51. Volksversammlung zugelassen. Sie wurden zu einem einzigen..
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