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Änderungen zum Gesetz über bulgarische Personaldokumente vorgeschlagen

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Die Regierung hat einen Gesetzentwurf über Änderungen des Gesetzes über die bulgarischen Personaldokumente verabschiedet. Damit können die Personalausweise bulgarischer Staatsbürger elektronische Identitätszertifikate enthalten. Auch die Reisepässe können ein elektronisches Identifikationszertifikat sowie Aufenthaltsgenehmigungen enthalten, die Ausländern in Bulgarien ausgestellt wurden. Vorgesehen ist ferner die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen Reisepässe mit einer Gültigkeit von bis zu 10 Jahren auszustellen. Bei Verlust, Diebstahl oder Vernichtung des Personaldokuments dient bei der Beantragung eines neuen die Geburtsurkunde als Nachweis für die Identität.



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