Die Vereinigung für nordmazedonisch-bulgarische Freundschaft in Skopje hat beim Verfassungsgericht von Nordmazedonien Klage gegen die Änderungen des Vereins- und Stiftungsgesetzes erhoben. Die Änderungen verbieten die Gründung und Registrierung von Organisationen auf Namen von Personen, die von der nordmazedonischen Staatsideologie als „faschistisch“ und feindselig eingestuft werden. Die Änderungen sind rückwirkend und schaffen Rechtsunsicherheit und schränken das verfassungsmäßige Vereinigungsrecht der Bürger ein, argumentiert die Vereinigung. Den Vereinen wurde eine Frist von drei Monaten eingeräumt, um sich mit den Behörden auf Namen, Symbole, Programm, Statuten und Ziele zu einigen. Die Verbote richten sich direkt gegen die bulgarischen Kulturklubs in Bitola und Ochrid, die die Namen Iwan Michajlow und Zar Boris III. tragen.
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