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Regierung billigt Gesetzesentwurf über Konkurs natürlicher Personen

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Das Kabinett billigte einen Gesetzesentwurf über den Konkurs natürlicher Personen, bekannt als "Gesetz über den persönlichen Konkurs", kündigte Justizminister Krum Sarkow an. Die Texte ermöglichen es gutgläubigen Schuldnern, sich von Schulden zu befreien, die sie nicht tragen können. Das Gericht hat das Recht, einen monatlichen Unterhalt festzusetzen, der nicht unter dem Mindestlohn liegt, damit der Schuldner und seine Familie ihren Lebensunterhalt bestreiten können. „Dieses Gesetz soll Menschen, die in vorübergehende Schwierigkeiten geraten sind, helfen, eine zweite Chance zu bekommen, um sie aus einer Spirale herauszuholen, in der sie, je mehr sie sich bemühen, desto mehr im Sumpf ihrer Schulden versinken“, sagte Justizminister Krum Sarkow. Um in Kraft zu treten, muss der Gesetzentwurf auch vom Parlament gebilligt werden.



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