Die Abgeordneten haben die Vorschriften für die Organisation und Tätigkeit der Volksversammlung geändert und die Möglichkeit erleichtert, Entscheidungen im Plenarsaal zu treffen.
Nunmehr wird die Anzahl der für die Verabschiedung eines Gesetzes erforderlichen Stimmen durch die Anzahl der Abgeordneten bestimmt, die bei der letzten Überprüfung des Quorums vor der Abstimmung registriert wurden.
Der Vorschlag wurde von der BSP unterbreitet. Somit entfällt die Forderung, dass jeder Gesetzentwurf 121 Stimmen auf sich vereinigen muss, wie das von der Partei „Es gibt ein solches Volk“ der 45. und 46. Volksversammlung auferlegt wurde.
Die Regel, dass Beschlüsse in Ausschüssen mit mindestens ein Drittel der Stimmen gefasst werden müssen, wird ebenfalls wieder eingeführt.
Der Entwurf der neuen Regeln wird voraussichtlich bereits morgen zur endgültigen Annahme im Plenarsaal vorgelegt.
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