Die Volksversammlung hat die Schwelle für die obligatorische Mehrwertsteuerregistrierung ab Anfang nächsten Jahres von 50.000 Lewa (25.500 Euro) auf 100.000 Lewa (51.000 Euro) geändert. Die in erster Lesung beschlossenen Änderungen des Umsatzsteuergesetzes werden eine große Zahl kleiner und mittlerer Unternehmen betreffen.
Vertretern der Regierungskoalition zufolge, die den Vorschlag dazu ins Parlament eingebracht hat, werden die Unternehmen derart wettbewerbsfähiger und können ihre Verwaltungskosten reduzieren.
Um die Schwelle anzuheben, ist eine verbindliche Ausnahmeregelung von Brüssel erforderlich. „Wir sehen keinen triftigen Grund, warum man uns dies verweigern sollte“, kommentierte Martin Dimitrow, Abgeordneter von „Demokratisches Bulgarien“.
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Am heutigen 26. Juni sind alle Menschen auf der ganzen Welt zur Anteilnahme und aktives Engagement gegen die Verbreitung der Drogensucht aufgerufen. Anlässlich des Internationalen Tages gegen Drogenmissbrauch und illegalen Drogenhandel veranstaltet die..
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