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Epidemische Notlage ab 1. April außer Kraft

Foto: BGNES

Ab dem 1. April wird die epidemische Notlage offiziell außer Kraft gesetzt, teilte die Gesundheitsministerin Assena Serbesowa auf einem Briefing mit. 
Aufgehoben werden die Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Räumen, die Einhaltung von einem Mindestabstand, die Beschränkung der Anzahl der Personen, die gleichzeitig Inneneinrichtungen besuchen können, die Beschränkung der Anwesenheit in Hochschulen, das Besuchsverbot in Krankenhäusern und Sozialfürsorgezentren, die Verpflichtung der Arbeitgeber, nur 50% der Mitarbeiterer zur Arbeit vor Ort zuzulassen.
Der staatliche Gesundheitsinspektor Angel Kuntchew erteilte dennoch die Empfehlung, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Krankenhäusern und bei großen Menschenansammlungen im Freien sowie für Risikogruppen und Patienten mit Begleiterscheinungen Schutzmasken zu tragen und Desinfektionsmitteln zu verwenden.
Ein neuer Gesetzentwurf sieht die Möglichkeit für den Gesundheitsminister vor, epidemische Maßnahmen einzuführen, auch wenn kein epidemischer Notstand erklärt wurde.



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