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Universitäten können bei Ausbildung und Diplomvergabe interagieren

Foto: BGNES

Zwei oder mehrere Hochschulen können gemeinsam Studenten ausbilden und Diplome ausstellen, sehen die Änderungen im Gesetz über die Hochschulbildung vor, die in erster Lesung verabschiedet wurden. Ein anderer Text besagt, dass der akademische Doktorgrat auch durch die Mitarbeit an einem Forschungsprojekt erlangt werden kann. Die Universitäten werden berechtigt sein, Fakultäten, Räumlichkeiten, Wohnheime, Verwaltungs- und Servicedienste gemeinsam zu nutzen sowie gemeinsam Aufnahmekampagnen für Studenten zu organisieren. 
Die Abgeordnete Elisaweta Belobradowa von „Demokratisches Bulgarien“ begründete die Gesetzesänderungen mit dem Wunsch der Hochschulbildung, flexibler auf die Anfordernisse des Arbeitsmarktes und die Entwicklungsbedürfnisse der jungen Menschen zu reagieren.



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