Das Stadtgericht Sofia hat die von der Sofioter Staatsanwaltschaft eingereichten Anträge auf Genehmigung der Durchsuchungen der Wohnungen von Bojko Borissow, Sewdalina Arnaudowa und Wladislaw Goranow und der Beschlagnahmen dort letzte Woche zurückgewiesen. Darin heißt es, dass die Handlungen, für die eine gerichtliche Kontrolle ausgeübt werden muss, rechtswidrig seien, weil sie in Ermangelung einer Dringlichkeit und von einer unzuständigen Ermittlungsbehörde vorgenommen wurden, so das Gericht. „Soweit der Staatsanwalt in diesem Verfahren grundsätzlich davon ausgeht, dass die vorgenommenen Handlungen fehlerhaft waren, ist sein Antrag unzulässig“, schreibt die Richterin Vera Tschotschkowa in ihrem Gerichtsbeschluss.
Der geschäftsführende Verteidigungsminister Atanas Saprjanow bestätigte das Engagement Bulgariens für die gemeinsamen Bemühungen der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine. Er tat das in Brüssel bei einem Treffen des Rates für Auswärtige..
Die Abgeordneten der 51. Volksversammlung setzen heute ihre erste Sitzung fort, die am 11. November begonnen hat, um einen Parlamentspräsidenten zu wählen. Die GERB-SDS bekräftigte, dass sie an ihrer Kandidatin Raja Nasarjan festhalten...
Die Aktion findet im Blutspendedienst des Militärkrankenhauses in Sofia (WMA) unter dem Motto „Sei einer von uns! Spende Blut - rette Leben!“ statt. Mit dem Segen von Patriarch Daniil nehmen die Geistlichen der Metropolie Sofia an der..