Der Oberste Justizrat verschob die Prüfung des Antrags der Justizministerin Nadeschda Jordanowa auf eine vorzeitige Beendigung des Mandats des Generalstaatsanwalts Iwan Geschew. Die Richter entschieden, das vorerst besondere Regeln für das Verfahren aufzustellen seien. Der Vorsitzende des Obersten Verwaltungsgerichts Georgi Tscholakow, der diesen Vorschlag unterbreitete, meinte, es sei notwendig, dass die Teilnahme der Justizministerin an der Leitung des Plenums, wie auch die Teilnahme des Generalstaatsanwalts an der Abstimmung überdacht werden müssen, da sie Parteien des Verfahrens seien. Die Verschiebung der Diskussion über den Vorschlag zur Entlassung des Generalstaatsanwalts wurde einstimmig angenommen.
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