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Oberstes Verwaltungsgericht erklärt Sanktionen nach dem Global Magnitsky Act teilweise für nichtig

Foto: BGNES

Teile der bulgarischen Liste von Unternehmen, die nach dem Global Magnitsky Act sanktioniert wurden, sind null und nichtig, entschieden zwei Germien des Obersten Verwaltungsgericht. Der Grund ist, dass es kein bulgarisches Gesetz über Sanktionen gibt, die sich aus dem US-amerikanischen Recht ergeben. Außerdem wird eine Entscheidung einer Behörde aus Drittstaaten in der EU nicht anerkannt.
Die beiden Verwaltungsverfahren wurden aufgrund von Beschwerden von Irena Krastewa, der Mutter des durch den Magnitsky Act sanktionierten Abgeordneten Deljan Peewski, und „Internews 98“ mit Partnern Elena Dinewa, Frau des nach Dubai geflüchteten Geschäftsmanns Wassil Bozhkow, und "Nove Internal" eingereicht.
Im Obersten Verwaltungsgericht wurden insgesamt 62 Klagen von durch das Magnitsky-Gesetz betroffenen Personen eingereicht und Verfahren gebildet.



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