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MwSt-Satz von 9% für bestimmte Bereiche und Waren bleibt bis Ende 2022

Foto: BGNES

Das Parlament hat mehrheitlich entschieden, den Mehrwertsteuersatz von 9% für von der Covid-Pandemie betroffene Bereiche bis Ende nächsten Jahres beizubehalten. Das gilt für Restaurants, Fitnessstudios, Bücher und einige Babyartikel.
Zum ersten Mal wurde eine Änderung des Steuergesetzes in zwei Lesungen gleichzeitig verabschiedet. Das wurde notwendig, damit sie ab dem 1. Januar 2022 in Kraft treten kann.



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